Landgericht Dortmund, 2010-10-28, 2 S 28/09

2 S 28/09Tribunal cantonal28 oct. 2010

Regest

Eine MRT-Untersuchung der Prostata stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar, wenn sie bei leicht erhöhtem PSA-Wert statt einer Biopsie zum Nachweis oder Ausschluss eines Prostatakarzinoms durchgeführt wird.

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 S 28/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-28

Aktenzeichen: 2 S 28/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1028.2S28.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Eine MRT-Untersuchung der Prostata stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar, wenn sie bei leicht erhöhtem PSA-Wert statt einer Biopsie zum Nachweis oder Ausschluss eines Prostatakarzinoms durchgeführt wird.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. Juli 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 902,21 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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