Landgericht Dortmund, 2011-01-13, 2 O 139/10

2 O 139/10Tribunal cantonal13 janv. 2011

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 O 139/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-13

Aktenzeichen: 2 O 139/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0113.2O139.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, mit Ausnahme der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten; diese trägt die Nebenintervenientin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägern kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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