Landgericht Dortmund, 2011-02-15, 43 KLs 3/11

43 KLs 3/11Tribunal cantonal15 févr. 2011

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 43 KLs 3/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-15

Aktenzeichen: 43 KLs 3/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0215.43KLS3.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 43. große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Betruges in zehn Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, sowie wegen Urkundenfälschung unter Einbeziehung der mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 27.04.2006 (14 (XIII) D 1/04 – 170 Js 1864/01 StA Dortmund) verhängten Einzelstrafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

vier Jahren und neun Monaten

verurteilt. Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer gelten sechs Monate der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewandte Vorschriften:

§§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 267 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 25 Absatz 1 und 2, 52, 53 StGB.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.