Landgericht Dortmund, 2011-02-22, 12 O 389/09

12 O 389/09Tribunal cantonal22 févr. 2011

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 12 O 389/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-22

Aktenzeichen: 12 O 389/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0222.12O389.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,00 € (in Worten: fünftausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche Schäden, die ihm in Zukunft aus dem Körperverletzungsereignis vom 28.04.2007 entstehen, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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