Landgericht Dortmund, 2011-08-24, 21 O 381/07

21 O 381/07Tribunal cantonal24 août 2011

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 21 O 381/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-24

Aktenzeichen: 21 O 381/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0824.21O381.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.384,60 € (in Worten: dreitausenddreihundertvierundachtzig 60/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger

a)den ab dem 01.11.2007 entstehenden Verdienstschaden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen und soweit der Kläger nicht durch eigene Arbeitsleistung als Orthopädietechniker und Bandagist Arbeitsverdienst hätte erzielen können und

b)

alle künftigen Reparatur- und Ersatzbeschaffungskosten für die Prothese C-Leg zu ersetzen, soweit diese Kosten nicht von der Krankenkasse oder von anderen Stellen übernommen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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