2 O 159/12•Landgericht Dortmund, 2012-08-16, 2 O 159/12
Landgericht Dortmund, 2012-08-16, 2 O 159/12
2 O 159/12Tribunal cantonal16 août 2012
Regest
Ein Krankenversicherer darf die Annahme eines Antrags auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif nicht ablehnen bzw. zurückstellen, weil der Antragsteller geforderte (und von ihm zu bezahlende) Untersuchungen nicht hat vornehmen lassen
Texte intégral
Landgericht Dortmund — 2 O 159/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-16
Aktenzeichen: 2 O 159/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0816.2O159.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Ein Krankenversicherer darf die Annahme eines Antrags auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif nicht ablehnen bzw. zurückstellen, weil der Antragsteller geforderte (und von ihm zu bezahlende) Untersuchungen nicht hat vornehmen lassen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Krankenversicherung zu gewähren, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung auf eine beitragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000,00 € begrenzt ist (Basisversicherung).
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 16.000,00 € die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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