Landgericht Dortmund, 2013-01-11, 3 O 675/11

3 O 675/11Tribunal cantonal11 janv. 2013

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 3 O 675/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-11

Aktenzeichen: 3 O 675/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0111.3O675.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 201.330,53 € ( i. W.: zweihunderteintausenddreihundertdreißig 53/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 18.01.2012 zu zahlen, Zug um Zug gegen Auflassung eines Miteigentumsanteils von 1088/100.000 an dem Grundstück in I, verbunden mit dem Sondereigentum der Wohnung im Obergeschoss links 3 mit einem Kellerraum, Aufteilungsplan Nr. 44, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hannover von B2 Blatt #### an die Beklagten sowie die Bewilligung der Eintragung im Grundbuch.

II.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten der Klägerin alle Kosten gesamtschuldnerisch zu ersetzen haben, die durch die Übereignung der unter Ziffer I. bezeichneten Eigentumswohnung bestehen.

III.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¼ und die Beklagten ¾.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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