Landgericht Dortmund, 2013-05-16, 13 O (Kart) 111/12

13 O (Kart) 111/12Tribunal cantonal16 mai 2013

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 13 O (Kart) 111/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-16

Aktenzeichen: 13 O (Kart) 111/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:0516.13O.KART111.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger unter Abweisung der weitergehenden Widerklage verurteilt, an den Beklagten 4.896,20 € (i.W.: viertausendachthundertsechsundneunzig 20/100 Euro) zuzüglich 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 27.06.2012 abzüglich am 06.12.2011 gezahlter 1.000,00 €, am 05.01.2012 gezahlter 1.000,00 €, am 07.02.2012 gezahlter 1.000,00 € und am 06.03.2012 gezahlter 1.000,00 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger und Widerbeklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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