Landgericht Dortmund, 2014-10-15, 2 O 177/13

2 O 177/13Tribunal cantonal15 oct. 2014

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 O 177/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-15

Aktenzeichen: 2 O 177/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1015.2O177.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.343,95 € (i.W.: neuntausenddreihundertdreiundvierzig 95/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 14 % und die Beklagte 86 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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