17 S 197/15•Landgericht Dortmund, 2016-02-19, 17 S 197/15
Landgericht Dortmund, 2016-02-19, 17 S 197/15
17 S 197/15Tribunal cantonal19 févr. 2016
Texte intégral
Landgericht Dortmund — 17 S 197/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-19
Aktenzeichen: 17 S 197/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0219.17S197.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 15.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts I abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft C-Straße in I vom 25.11.2014 zu TOP 3 wird für ungültig erklärt.
Ferner werden die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft C-Straße in I vom 29.10.2013 zu TOP 1 a) und 1 b) sowie TOP 2 für ungültig erklärt.
Die Klage gegen die Beklagte zu 2. wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Klage ebenfalls abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz der Beklagten zu 2. tragen die Kläger.
Die Gerichtskosten zweiter Instanz sowie die außergerichtlichen Kosten der Kläger zweiter Instanz tragen die Beklagten zu 1. sowie zu 3. bis 8.
Die Gerichtskosten erster Instanz sowie die außergerichtlichen Kosten erster Instanz der Kläger und der Beklagten zu 1. und zu 3. bis 8. tragen die Beklagten zu 1. sowie zu 3. bis 8. zu 76% und die Kläger zu 24%.
Im Übrigen findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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