Landgericht Dortmund, 2016-04-21, 16 O 61/15

16 O 61/15Tribunal cantonal21 avr. 2016

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 16 O 61/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-21

Aktenzeichen: 16 O 61/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0421.16O61.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

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Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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