Landgericht Dortmund, 2016-09-01, 2 S 28/15

2 S 28/15Tribunal cantonal1 sept. 2016

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 2 S 28/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-01

Aktenzeichen: 2 S 28/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0901.2S28.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Das am 16.07.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund wird abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.900,00 € (i.W.: viertausendneunhundert Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2014 zu zahlen.

Insoweit wird das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Dortmund vom 12.02.2015 aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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