Landgericht Dortmund, 2019-08-22, 18 O 13/19

18 O 13/19Tribunal cantonal22 août 2019

Texte intégral

Landgericht Dortmund — 18 O 13/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-22

Aktenzeichen: 18 O 13/19

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0822.18O13.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € (i. W.: dreitausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 29.03.2019 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 60 % und der Kläger 40 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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