Texte intégral
Landgericht Dortmund — 17 S 193/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 17 S 193/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:1030.17S193.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.
Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.