Landgericht Detmold, 2006-11-13, 1 O 18/06

1 O 18/06Tribunal cantonal13 nov. 2006

Regest

Die Schadensersatzpflicht des Architekten für Fehler in der Objekt/Bauüberwachung entfällt, wenn der Bauträger eigenmächtig von den planerischen Vorgaben abweicht und den Auftrag zu einer billigeren, unzulässigen Ausführung erteilt, obwohl der Architekt in eindringlich auf gegen diese Ausführung bestehende Bedenken hinweist (im Anschluss an OLG Hamm BauR 1995, 269)

Texte intégral

Landgericht Detmold — 1 O 18/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-13

Aktenzeichen: 1 O 18/06

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1113.1O18.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer I

Normen: BGB §§ 631, 633 Abs. 2, 634 Nr. 4, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1

Leitsätze

Die Schadensersatzpflicht des Architekten für Fehler in der Objekt/Bauüberwachung entfällt, wenn der Bauträger eigenmächtig von den planerischen Vorgaben abweicht und den Auftrag zu einer billigeren, unzulässigen Ausführung erteilt, obwohl der Architekt in eindringlich auf gegen diese Ausführung bestehende Bedenken hinweist (im Anschluss an OLG Hamm BauR 1995, 269)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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