Landgericht Detmold, 2012-05-16, 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12

4 Ks-31 Js 1086/11-10/12Tribunal cantonal16 mai 2012

Texte intégral

Landgericht Detmold — 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-16

Aktenzeichen: 4 Ks-31 Js 1086/11-10/12

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:0516.4KS31JS1086.11.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Der Angeklagte A4 wird wegen Mordes in Tateinheit mit Geiselnahme zu lebenslanger Freiheitsstrafeve

Normen: §§ 211, 239b, 27, 52 StGB

Tenor

Der Angeklagte A4 wird wegen Mordes in Tateinheit mit Geiselnahme zu

lebenslanger Freiheitsstrafe

verurteilt.

Die Angeklagten A1 und A2 werden wegen Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Geiselnahme zu Freiheitsstrafen von jeweils

zehn Jahren

verurteilt.

Die Angeklagten A3 und A5 werden wegen Geiselnahme zu Freiheitsstrafen von jeweils

fünf Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften: §§ 211, 239b, 27, 52 StGB.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.