10 S 52/15•Landgericht Detmold, 2015-07-08, 10 S 52/15
Landgericht Detmold, 2015-07-08, 10 S 52/15
10 S 52/15Tribunal cantonal8 juil. 2015
Regest
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf dem Nachbargrundstück
Texte intégral
Landgericht Detmold — 10 S 52/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-08
Aktenzeichen: 10 S 52/15
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2015:0708.10S52.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: BGB §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1
Leitsätze
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf dem Nachbargrundstück
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.02.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lemgo wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs verurteilt wird, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, an dem Gebäude seines Hauses Kameras so aufzustellen bzw. anzubringen, dass von diesen das Grundstück der Klägerin erfasst wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckba
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