Texte intégral
Landgericht Detmold — 07 O 22/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-09
Aktenzeichen: 07 O 22/20
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2020:0909.07O22.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Tenor
- Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird der Kläger verurteilt, die Mietflächen gelegen auf dem Grundstück in 32756 Detmold, C – ehemals Q-Straße – im zweiten Obergeschoss links vorne, wie nachfolgend dargestellt bestehend aus den Räumen 401, 403 und 403.1 bis zum 30.09.2020 geräumt an die Beklagte herauszugeben:
(i) .
(ii)
(iii)
(iv)
(v)
(vi)
(vii)
(viii)
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 15.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.