XVII Kls 5 Js 310/81-16/83•Landgericht Duisburg, 1985-11-28, XVII Kls 5 Js 310/81-16/83
Landgericht Duisburg, 1985-11-28, XVII Kls 5 Js 310/81-16/83
XVII Kls 5 Js 310/81-16/83Tribunal cantonal28 nov. 1985
Texte intégral
Landgericht Duisburg — XVII Kls 5 Js 310/81-16/83 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-11-28
Aktenzeichen: XVII Kls 5 Js 310/81-16/83
ECLI: ECLI:DE:LGDU:1985:1128.XVII.KLS5JS310.81.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XVIII. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Tenor
Es werden kostenpflichtig verurteilt,
- der Angeklagte F wegen gemeinschaft-
licher fortgesetzter Steuerhinterziehung
in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheits-
strafe von zwei Jahren,
- der Angeklagte M wegen gemeinschaft-
licher fortgesetzter Steuerhinterziehung in
zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
von zwei Jahren,
- der Angeklagte H wegen gemeinschaftlicher
fortgesetzter Steuerhinterziehung in zwei
Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten,
- der Angeklagte G wegen gemeinschaft-
licher fortgesetzter Steuerhinterziehung in
zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wird.
Den Angeklagten F, M und H wird die
Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im Bau-
und Baunebengewerbe verboten, und zwar dem Ange-
klagten F für die Dauer von vier Jahren und
den Angeklagten M und H für die Dauer von
je drei Jahren.
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