Landgericht Duisburg, 1993-01-21, 8 O 361/92

8 O 361/92Tribunal cantonal21 janv. 1993

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 8 O 361/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-21

Aktenzeichen: 8 O 361/92

ECLI: ECLI:DE:LGDU:1993:0121.8O361.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche zukünftigen immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 0 auf der Straße "A-Straße" in N zu ersetzen.

Es wird festgestellt, daß die Hauptsache wegen eines Schmerzensgeldes in Höhe von 120.000,00 DM erledigt ist.

Wegen des mit dem Klageantrag zu 1. geltend gemachten weiteren Schmerzensgeldes sowie wegen des Antrages zu 4., gerichtet auf Zahlung von 99.652,48 DM nebst Zinsen, wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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