Landgericht Duisburg, 2003-11-05, 3 O 406/02

3 O 406/02Tribunal cantonal5 nov. 2003

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 3 O 406/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-05

Aktenzeichen: 3 O 406/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2003:1105.3O406.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3 . Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Streichung der Klägerin von der Mitgliederliste des Beklagten rechtswidrig war. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 75% und der Beklagte zu 25%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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