Landgericht Duisburg, 2005-06-17, 10 O 199/03

10 O 199/03Tribunal cantonal17 juin 2005

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 10 O 199/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: 10 O 199/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0617.10O199.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 107.214,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,-- € abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten.

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