Landgericht Duisburg, 2005-09-05, 2 O 143/03

2 O 143/03Tribunal cantonal5 sept. 2005

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 2 O 143/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-05

Aktenzeichen: 2 O 143/03

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0905.2O143.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die

Kläger als Gesamtgläubiger 1.931,86 Euro nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Februar

2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten 29 %, den

Klägern 71 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Den

Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzu-

wenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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