Landgericht Duisburg, 2005-10-25, 24 O 198/05

24 O 198/05Tribunal cantonal25 oct. 2005

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 24 O 198/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-25

Aktenzeichen: 24 O 198/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:1025.24O198.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den

Kläger 10.225,84 Euro nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

    1. 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die

Beklagte zu 80 % und der Kläger zu

20 %.

Das Urteil ist, für den Kläger gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 115 %

des zu vollstreckenden Betrages, vorläufig

vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-

streckung durch die Beklagte gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 115 %

des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

wenn nicht die Beklagte vor der Voll-

streckung Sicherheit in gleicher Höhe

leistet.

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