Landgericht Duisburg, 2005-11-24, 12 S 26/05

12 S 26/05Tribunal cantonal24 nov. 2005

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 12 S 26/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-24

Aktenzeichen: 12 S 26/05

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:1124.12S26.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 29.11.2004

verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg – 52 C 6891/03 -

teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger

531,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 04.11.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger als

Gesamtschuldner zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.

Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz werden den Klägern

als Gesamtschuldnern zu 55 % und der Beklagten zu 45 %

auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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