10 O 28/07•Landgericht Duisburg, 2007-08-28, 10 O 28/07
Texte intégral
Landgericht Duisburg — 10 O 28/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-28
Aktenzeichen: 10 O 28/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0828.10O28.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.976,51 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2007 Zug um Zug gegen Rückübertragung der Aktien mit den Nummern ########, ###### und ###### zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rückübertragung der vorbezeichneten Rechte in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 480,12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2007 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/5 und die Beklagte 4/5.
Für den Kläger ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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