Landgericht Duisburg, 2010-07-30, 1 O 439/07

1 O 439/07Tribunal cantonal30 juil. 2010

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 1 O 439/07 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-30

Aktenzeichen: 1 O 439/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0730.1O439.07.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Klage wird die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 266.672,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 218.788,06 EUR seit dem 24. Oktober 2006 und aus weiteren 47.884,81 EUR seit dem 24. November 2007 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Haupt-sache erledigt ist, soweit die Beklagte beantragt hat, die Klägerin zu ver-urteilen, ihr Rechnungen für Mietzahlungen für den Zeitraum von Juli 2004 bis Dezember 2006 auszustellen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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