Landgericht Duisburg, 2010-09-16, 8 O 92/09

8 O 92/09Tribunal cantonal16 sept. 2010

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 8 O 92/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: 8 O 92/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0916.8O92.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, wegen der vollstreckbaren Forderung der Klägerin in Höhe von 30.998,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 6.727,13 € seit dem 01.11.2007, aus 9.039,10 € seit dem 01.12.2007, aus 6.841,38 € seit dem 01.01.2008 sowie aus 8.391,02 € seit dem 01.02.2008 aufgrund des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 19.11.2008 – Az.: 25 O 43/08 – die Zwangsvollstreckung in die im Grundbuch von I, Grundstücke G1 zu dulden, und zwar zur Befriedigung der Klägerin aus dem Teil des Versteigerungserlöses, welcher der Beklagten zu 3) als Miteigentümerin der Grundstücke zu ½ zugestanden hätte sowie aus dem Teil des Versteigerungserlöses, welcher der Beklagten zu 3) nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten als Miterbin der Miterbengemeinschaft nach Herrn B N zugestanden hätte.
    1. Die Beklagte zu 3) wird verurteilt, wegen der in Ziffer 1) bezeichneten Forderung der Klägerin gegenüber der Klägerin keinen Gebrauch zu machen von dem Nießbrauch, der Reallast und dem durch befristete Vormerkung gesicherten Rückauflassungsanspruchs der Beklagten zu 3), die im Grundbuch von I, G1 eingetragen sind,

insbesondere dadurch, dass die Beklagte zu 3) gegenüber der Klägerin erklärt, den bezeichneten Forderungen der Klägerin, soweit sie grundbuchmäßig gesichert sind oder werden, Vorrang vor den drei bezeichneten Rechten einzuräumen, die zugunsten der Beklagten zu 3) im Grundbuch von I, G1 eingetragen sind, sowie die entsprechenden Grundbucheintragungen zu bewilligen.

    1. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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