Landgericht Duisburg, 2010-10-14, 3 O 249/07

3 O 249/07Tribunal cantonal14 oct. 2010

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 3 O 249/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-14

Aktenzeichen: 3 O 249/07

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1014.3O249.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3 .Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000,00 € zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung im Dezember 2002 ab der Behandlung zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/5 und die Beklagten als Gesamtschuldner 4/5 zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages für beide Seiten vorläufig vollstreckbar.

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