Landgericht Duisburg, 2010-10-18, 4 O 178/09

4 O 178/09Tribunal cantonal18 oct. 2010

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 4 O 178/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-18

Aktenzeichen: 4 O 178/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1018.4O178.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 472,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2008 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 1.640,80 € erledigt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 49 % und der Beklagte 51 % zu tragen, die gilt nicht für die Kosten, die aufgrund der Verweisung an das hiesige Landgericht entstanden sind. Diese hat die Klägerin allein zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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