Landgericht Duisburg, 2012-01-13, 10 O 161/09

10 O 161/09Tribunal cantonal13 janv. 2012

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 10 O 161/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-13

Aktenzeichen: 10 O 161/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0113.10O161.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 15.06.2007 gegen 14:10 Uhr in E1 auf der A Straße in Höhe des Hauses Nr. 0 zu ersetzen. Des Weiteren werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 132,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 91 % und die Beklagten zu 9 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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