3 O 317/15•Landgericht Duisburg, 2017-03-20, 3 O 317/15
Texte intégral
Landgericht Duisburg — 3 O 317/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-20
Aktenzeichen: 3 O 317/15
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0320.3O317.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von weiteren 5.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 30.11.2015 zu zahlen für die Verletzungshandlung am ##########.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die der Klägerin aus dem Verkehrsunfall vom ###### noch entstehenden werden, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
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