Landgericht Duisburg, 2018-04-17, 1 O 362/17

1 O 362/17Tribunal cantonal17 avr. 2018

Texte intégral

Landgericht Duisburg — 1 O 362/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-17

Aktenzeichen: 1 O 362/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0417.1O362.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs der Marke Skoda Yeti 2,0 TDI mit der Fahrgestellnummer TMBLD75L9D6057698 an den Kläger 25.030,86 € zu zahlen nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2017.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 19/20 und dem Kläger zu 1/20 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen ihn insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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