10 O 267/17•Landgericht Duisburg, 2018-05-03, 10 O 267/17
Texte intégral
Landgericht Duisburg — 10 O 267/17 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-03
Aktenzeichen: 10 O 267/17
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0503.10O267.17.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 4.631,28 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2017 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.050,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 2) die gemäß vorstehend zu zahlenden Beträgen aus einer vorsätzlich begangenen und unerlaubten Handlung schulden.
Der Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, an die Klägerin weitere 706,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen vorab der
Beklagte zu 1) zu 37 % und die Beklagten als
Gesamtschuldner zu 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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