Texte intégral
Landgericht Duisburg — 35 Ks 15/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-07-06
Aktenzeichen: 35 Ks 15/19
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2020:0706.35KS15.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafkammer - Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von
sechs Jahren
verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor dieser Maßregel ist ein Teil der Freiheitsstrafe, der auf ein Jahr festgesetzt wird, vorab zu vollstrecken.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
- §§ 306 Abs. 1 Nr. 1, 306a Abs. 1 Nr. 3, 306c, 21, 49 Abs. 1, 64, 67 Abs. 2 S. 1, S. 2, Abs. 5 S. 1 StGB -