Texte intégral
Landgericht Duisburg — 36 Qs 24/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-16
Aktenzeichen: 36 Qs 24/21
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2021:0416.36QS24.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. große Strafkammer
Tenor
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- Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 25. März 2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts E vom 20. Mai 2020 wird festgestellt, dass der angefochtene Beschluss sowie die auf dem Beschluss beruhende Durchsuchung vom 1. September 2020 rechtswidrig sind.
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- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.