Landgericht Essen, 1983-03-17, 16 O 44/83

16 O 44/83Tribunal cantonal17 mars 1983

Texte intégral

Landgericht Essen — 16 O 44/83 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-03-17

Aktenzeichen: 16 O 44/83

ECLI: ECLI:DE:LGE:1983:0317.16O44.83.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Normen: § 847 BGB

Tenor

hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 17. März 1983

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. O.

den Richter am Landgericht C.

und die Richterin am Landgericht W.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin

  1. 229,32 DM (i. W• zweihundertneunundzwanzig 32/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit 11. April 1982 zu zahlen.

  2. ein weiteres Schmerzensgeld von l.000,-- DM

(i. W. eintausend Deutsche Mark) zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 2/3 und die Beklag-ten zu 1/3 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,--DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in glei-cher Höhe Sicherheit leistet, die Klägerin ist wegen der Kostenvoll-

streckung der Beklagten bei Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM in gleicher Weise befugt.

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