Landgericht Essen, 2000-05-09, 12 O 375/95

12 O 375/95Tribunal cantonal9 mai 2000

Regest

Schmerzensgeld; Fehlverhalten, Organisation im Krankenhaus bei der Geburt eines Kindes, Übertragung des ungeborenen Kindes

Texte intégral

Landgericht Essen — 12 O 375/95 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-09

Aktenzeichen: 12 O 375/95

ECLI: ECLI:DE:LGE:2000:0509.12O375.95.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 831, 823 (1), 847 BGB

Leitsätze

Schmerzensgeld; Fehlverhalten, Organisation im Krankenhaus bei der Geburt eines Kindes, Übertragung des ungeborenen Kindes

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 DM (i. W.: dreihundertausend Deutsche Mark) zu zahlen.

  2. Wegen des weitergehend bezifferten Klageantrages (Antrag zu Ziffer 2 der Klageschrift vom 21.08.1995) wird die Klage dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

  3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der diesem aus dem Ereignis vom 28.08.1992 ab dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in diesem Rechtsstreit entstehen wird, soweit dieser nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergeht.

  4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

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