Landgericht Essen, 2005-01-10, 1 O 215/02

1 O 215/02Tribunal cantonal10 janv. 2005

Texte intégral

Landgericht Essen — 1 O 215/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-10

Aktenzeichen: 1 O 215/02

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0110.1O215.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 08.09.2004

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,

die Richterin am Landgericht X.

und den Richter am Landgericht I.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.102,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins von 75,93 € seit dem

15.09.2001 und von weiteren 1.026,49 € seit dem 25.07.2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 4/5 und der

Beklagten zu 1/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung des Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor seiner Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheitsleistung leistet.

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