Landgericht Essen, 2005-09-01, 10 S 145/05

10 S 145/05Tribunal cantonal1 sept. 2005

Regest

Mietrecht, einseitige Abänderung des Nebenkosten-Umlageschlüssels

Texte intégral

Landgericht Essen — 10 S 145/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-01

Aktenzeichen: 10 S 145/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0901.10S145.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: § 556 a BGB

Leitsätze

Mietrecht, einseitige Abänderung des Nebenkosten-Umlageschlüssels

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. 02. 2005

verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen - 23 C 96/04 -

abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 298,01 €

(i. B.: zweihundertachtundneunzig 01/100 Euro) nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz seit dem 04. 05. 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 75 %

und der Beklagten zu 25 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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