Landgericht Essen, 2006-09-25, 6 O 496/05

6 O 496/05Tribunal cantonal25 sept. 2006

Texte intégral

Landgericht Essen — 6 O 496/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-25

Aktenzeichen: 6 O 496/05

ECLI: ECLI:DE:LGE:2006:0925.6O496.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 7 Verbr.-KreditG

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 25.09.2006

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,

den Richter am Landgericht H. und

den Richter Dr. C.

für Recht erkannt:

Es wird festgestellt, dass der Kläger der Beklagten bis zum Ende der Restlaufzeit aus dem Darlehensvertrag vom 28.01./04.02.1999 mit der Vertragsnummer Zinsen in Höhe von nicht mehr als 4 % p.a. schuldet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 91 % und die Beklagte 9 %.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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