Landgericht Essen, 2008-04-07, 2 O 378/07

2 O 378/07Tribunal cantonal7 avr. 2008

Texte intégral

Landgericht Essen — 2 O 378/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-07

Aktenzeichen: 2 O 378/07

ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0407.2O378.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: § 823 BGB, FIS-Regeln

Tenor

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 07.04.2008

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.384,35 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 30.11.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist,

der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen

Schäden auszugleichen, die ihr aus dem Unfall vom

01.01.2007 in Obertauern/Österreich noch entstehen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von dem

Anspruch ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von

603,93 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.300,00 €.

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