2 O 378/07•Landgericht Essen, 2008-04-07, 2 O 378/07
Texte intégral
Landgericht Essen — 2 O 378/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-07
Aktenzeichen: 2 O 378/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2008:0407.2O378.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: § 823 BGB, FIS-Regeln
Tenor
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 07.04.2008
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L als Einzelrichter
für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.384,35 €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 30.11.2007 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist,
der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen
Schäden auszugleichen, die ihr aus dem Unfall vom
01.01.2007 in Obertauern/Österreich noch entstehen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von dem
Anspruch ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von
603,93 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.300,00 €.
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