Landgericht Essen, 2009-06-18, 6 O 95/08

6 O 95/08Tribunal cantonal18 juin 2009

Regest

fehlerhafte Anlageberatung durch Bank bzw. Vermittler, Altersvorsorge ohne Risiko, Steuerersparnis, Unverkäuflichkeit der Beteiligungen

Texte intégral

Landgericht Essen — 6 O 95/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-18

Aktenzeichen: 6 O 95/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:0618.6O95.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 280, 278 BGB, 7 VerbrKr. G

Leitsätze

fehlerhafte Anlageberatung durch Bank bzw. Vermittler, Altersvorsorge ohne Risiko, Steuerersparnis, Unverkäuflichkeit der Beteiligungen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin auf den Darlehensvertrag mit der Darlehensnummer ....... geleisteten Teilzahlungen ab dem 1.1.2002 mit einem Zinssatz von 4 % neu zu berechnen und an die Klägerin die über diesen Zinssatz hinaus bezahlten Zinsen ab dem 1.1.2002 zu erstatten.

Es wird festgestellt, dass die Klägerin aus dem Darlehensverhältnis mit der Darlehensnummer ....... anstelle der vertraglich vereinbarten Zinsen lediglich Zinsen in Höhe von 4 % schulden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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