44 O 96/09•Landgericht Essen, 2009-11-11, 44 O 96/09
Landgericht Essen, 2009-11-11, 44 O 96/09
44 O 96/09Tribunal cantonal11 nov. 2009
Regest
Zertifizierung, Nachhilfeunterricht
Texte intégral
Landgericht Essen — 44 O 96/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-11
Aktenzeichen: 44 O 96/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2009:1111.44O96.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Normen: §§ 3, 5 UWG
Leitsätze
Zertifizierung, Nachhilfeunterricht
Tenor
Der Beklagten wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, untersagt,
im Wettbewerb handelnd mit der Ankündigung : „TÜV-geprüfte Nachhilfe“ zu werben,
insbesondere wie in der Zeitungsanzeige Anlage 1 zur Klageschrift vom 10.07.2009
geschehen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.08.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.
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