Landgericht Essen, 2011-06-09, 3 O 11/11

3 O 11/11Tribunal cantonal9 juin 2011

Texte intégral

Landgericht Essen — 3 O 11/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 3 O 11/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0609.3O11.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 91 %, die Beklagte zu 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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