Landgericht Essen, 2011-11-24, 6 O 174/10

6 O 174/10Tribunal cantonal24 nov. 2011

Texte intégral

Landgericht Essen — 6 O 174/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: 6 O 174/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:1124.6O174.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: § 280 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.300,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2010 zu zahlen Zug-um Zug gegen Übertragung von 20 Stück „M C Topzins Zertifikaten“ (…) gutgeschrieben zur Depotnummer ….

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Übertragung von 20 Stück „M C Topzins Zertifikaten“ (…), gutgeschrieben zur Depotnummer … in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und der Kläger zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.