Landgericht Essen, 2013-07-11, 43 O 29/12

43 O 29/12Tribunal cantonal11 juil. 2013

Regest

Es besteht kein Honoraranspruch des Unternehmensberaters für die Herstellung eines Investmentmemorandums, wenn die Finanzierungsbemühungen erst nach Ablauf der vertraglichen Nachlaufzeit Erfolg haben.

Texte intégral

Landgericht Essen — 43 O 29/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-11

Aktenzeichen: 43 O 29/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0711.43O29.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Leitsätze

Es besteht kein Honoraranspruch des Unternehmensberaters für die Herstellung eines Investmentmemorandums, wenn die Finanzierungsbemühungen erst nach Ablauf der vertraglichen Nachlaufzeit Erfolg haben.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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