Landgericht Essen, 2013-11-28, 18 O 130/13

18 O 130/13Tribunal cantonal28 nov. 2013

Texte intégral

Landgericht Essen — 18 O 130/13 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-28

Aktenzeichen: 18 O 130/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:1128.18O130.13.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.320,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.02.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 49 % und die Beklagte zu 51 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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