Landgericht Essen, 2014-11-13, 4 O 97/14

4 O 97/14Tribunal cantonal13 nov. 2014

Texte intégral

Landgericht Essen — 4 O 97/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-13

Aktenzeichen: 4 O 97/14

ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:1113.4O97.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Den Beklagten wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, Ferienwohnungen im Internet ohne ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung anzubieten, nämlich ohne Angabe der Vor- und Zunamen und ohne Angabe der jeweiligen Anschrift.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 382,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.04.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 €.

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