11 O 94/13•Landgericht Essen, 2015-01-14, 11 O 94/13
Texte intégral
Landgericht Essen — 11 O 94/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-14
Aktenzeichen: 11 O 94/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0114.11O94.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 981,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2013 zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner verurteilt, die Klägerin von der Zahlung außergerichtlicher Kosten in Höhe von 130,50 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch 20%.
Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Jede Partei kann die Vollstreckung der anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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